AG Frankfurt: #Filesharing-Klage: Beweisantritt der Klägerin durch Parteianhörung des Beklagten missbräuchlich
In einem aktuellen Urteil hat das Amtsgericht Frankfurt eine Filesharing-Klage der Europool Europäische Medienbeteiligungs GmbH abgewiesen, weil die Klägerin die Täterschaft des Familienvaters als Anschlussinhaber nicht beweisen konnte und dieser nach Vorlage der Meldebescheinigung glaubhaft gemacht hat, dass Ehefrau und jugendliche Söhne ebenfalls Zugang zum Internetanschluss hatten. Richtgerweise hat daher das Amtsgericht es abgelehnt, zum Beweis für die Täterschaft des Beklagten als Anschlussinhabers trotzdem als Partei anzuhören. Wie das Amtsgericht Frankfurt mit Urteil vom 16.11.2015 - Az. 32 C 2823/14 dazu ausführt, ist das missbräuchlich: "...Im Zivilprozess ist es wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig, eine Behauptung ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines [...]