Beweisrecht

AG Frankfurt: #Filesharing-Klage: Beweisantritt der Klägerin durch Parteianhörung des Beklagten missbräuchlich

In einem aktuellen Urteil hat das Amtsgericht Frankfurt eine Filesharing-Klage der Europool Europäische Medienbeteiligungs GmbH abgewiesen, weil die Klägerin die Täterschaft des Familienvaters als Anschlussinhaber nicht beweisen konnte und dieser nach Vorlage der Meldebescheinigung glaubhaft gemacht hat, dass Ehefrau und jugendliche Söhne ebenfalls Zugang zum Internetanschluss hatten. Richtgerweise hat daher das Amtsgericht es abgelehnt, zum Beweis für die Täterschaft des Beklagten als Anschlussinhabers trotzdem als Partei anzuhören. Wie das Amtsgericht Frankfurt mit Urteil vom 16.11.2015 - Az. 32 C 2823/14 dazu ausführt, ist das missbräuchlich: "...Im Zivilprozess ist es wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig, eine Behauptung ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines [...]

Von |2015-12-08T17:07:40+01:00Dezember 8th, 2015|Blogroll, Urheberrecht|0 Kommentare

OLG Frankfurt: Beweisangebot Parteivernehmung muß notfalls bei Filesharing-Fällen nachgegangen werden

Mit einer Enscheidung vom 20.9.2011 hat das OLG Frankfurt olg-ffm-beschl-vom-20-sep-2011-11-u-53-11.pdf nun mit Rücksicht auf die typische Beweisnot des Anschlußinhabers entschieden, daß bei erheblichen Einwendungen des Verbrauchers, die eine Täterschaft ausschließen notfalls Parteivernehmung vorgenommen werden muß. Dies ist in Fällen typischer Beweisnot aufgrund des Gebot des fairen Verfahrens z.B. im Arbeitsrecht bei Zwei-Augen-Gesprächen zwischen Arbeitnehmer und Vorgesetztem anerkannt, jedoch bisher in Filesharing-Fällen soweit mir bekannt nicht angewendet worden. Nun hat in diesem etwas antiquierten Filesharing-Fall (Tatzeit September 2006!),  das Oberlandesgericht Frankfurt auf Berufung gegen eine Verurteilung als Täter ohne Beweisaufnahme dem Anschlußinhaber Recht gegeben. Wenn der Anschlußinhaber erhebliche Einwendungen vorträgt, wie z.B. [...]

Von |2011-09-27T11:30:37+02:00September 27th, 2011|Urheberrecht|0 Kommentare

LG Frankfurt: Darlegungs- und Beweisfragen beim Filesharing

Nachdem der BGH mit Urteil vom 12.05.2010 - Az. I 124/08 - erstmalig im Falle von Urheberrechtsstreitigkeiten wegen Filesharings zu der Darlegungs- und Beweislast bei einem unzureichend abgesicherten WLAN entschieden hatte, daß der Anschlußinhaber als Störer haftet, ist in einem ähnlichen Fall nunmehr erneut vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt und am LG Frankfurt, Urteil vom 29.03.2011 - Az. 2-18 O 248/08 entschieden worden. Im vorliegenden Fall hatte ebenfalls der Beklagte keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und versichert, daß er das Computerspiel "Call of Juarez" nicht wie behauptet in einer Tauschbörse veröffentlicht habe. Er trug hierzu vor, daß er jeweils an den beiden [...]

Von |2011-08-19T14:19:34+02:00August 19th, 2011|Urheberrecht|0 Kommentare
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