#Domainrecht: LG Köln – Domainhändler muss bag.de für das Bundesarbeitsgericht freimachen
Wie das Landgericht Köln mit Urteil vom 26.08.2014 - Az. 33 O 56/14 nach einem Bericht der Kanzlei CMS Hasche Sigle entschieden hat, verletzt der Domainhändler, der die Domain bag.de zum Verkauf angeboten hatte, das Namensrecht des Bundesarbeitsgerichts, das seit 1955 die Abkürzung BAG für sich namensmäßig benutzt und wurde verurteilt, die Registrierung zu löschen. Der Domainhändler wurde vom Bundesarbeitsgericht abgemahnt und der Domainhändler berief sich zur Abwehr der Abmahnung zu Unrecht auf die generische Bedeutung von "bag" in der englischen Sprache für Tüte oder Tasche. Die Bedeutung von bag für Tasche hat noch nicht Eingang in den deutschen Sprachgebrauch gefunden, [...]