Gesetz zur Bekämpfung von Abmahnmissbrauch beschlossen

Der Bundestag hat am 10. September 2020 das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ in der vom Bundesrat geänderten Fassung beschlossen und verfolgt damit das Ziel, Selbständige und kleine Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern besser vor mißbräuchlichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen rein formalen, aber nicht erheblich spürbaren Bagatellverstößen zu schützen. Nachdem das Gesetz nur kleine Unternehmen und nicht auch mittlere Unternehmen hinsichtlich der Definition der kleinen Unternehmen auf die Empfehlung der EU-Kommission Aktenzeichen K(2003) 1422 verweist, werden jedoch bei den sonstigen Verstößen gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mittlere KMU mit mehr als 249 Mitarbeitern und Großunternehmen nicht in den Genuss kommen, die [...]