Markenanmeldung
Jetzt Marke prüfen lassen und Titelschutz nicht vergessen. Nehmen Sie hier Kontakt auf für Ihre Anfrage.
Geschützte Marken in ihren unterschiedlichsten Formen (Wortmarken – Produktnamen oder Kennzeichen, Wort-/Bildkombinationen -Logos, Verpackungsformen, Werbefiguren, Farbmarken, Hörmarken oder Positionsmarken) sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor im Wettbewerb, vor allem in Märkten, in denen eine Marke zu den wenigen Unterscheidungsfaktoren gehört. Ich unterstütze Sie bei Markeneintragungen und in der Markenverteidigung um Ihre Konkurrenten daran zu hindern, Produkte mit verwirrend ähnlichen Identifikationen anzubieten.
Mein Angebot im Bereich Markenschutz und Markenverteidigung:
- Nationale und internationale Markenrecherche (Trademark Clearance), Markenüberwachung, Markenkauf- Lizenzverträge und Übertragungsverträge
- Markenberatung. Markenstrategie. Klärung des Schutzbereichs (Markenformen, Einordnung der Waren bzw. Dienstleistungen in nationale und internationale Klassifikationssysteme)
- Markenanmeldung beim DPMA (Deutschen Patent- und Markenamt), EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) oder WIPO (World Intellectual Property Organization)
- Außergerichtliche und gerichtliche Markenverteidigung bei Markenverletzungen, Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatz- oder Unterlassungsansprüchen und Auskunftsansprüchen per Klage bzw. einstweiliger Verfügung.
- Markenrechtliche Abmahnungen und Widersprüche gegen Markeneintragungen
- Domains, Websites, Apps, E-Books, Bücher und andere geschützte Werke sollten in der Zeit der Vorbereitung einer Veröffentlichung durch eine Titelschutzanzeige nach § 5 Markengesetz geprüft und geschützt werden.
Domainrecht
Ich berate Sie bei sämtlichen Fragen rund um das Domainrecht. Zu den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gehören unter anderem das Markenrecht, Namensrecht und das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Insbesondere unterstütze ich Sie bei der bei der Abwehr von missbräuchlichen Domaineintragungen (Cybersquatting auch Domänenbesetzung oder Domainsquatting genannt), die Ihre Marke schädigen können, sowie bei der Eintragung neuer Domains, um im Vorfeld teure Markenrechtsverletzungen zu vermeiden.
Mein Angebot im Domainrecht:
- Prüfung der Zulässigkeit Ihrer Domainregistrierungen und rechtliche Sicherung Ihrer Domainnamen.
- Außergerichtliche Beilegung von Schutzrechtsverletzungen (ICANN-Schiedsverfahren, Verfahren gem. der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy UDRP)
- Beantragung von Dispute-Einträgen bzw. Vorgehen gegen unberechtigte Einträge
- Domainkaufverträge und Beratung beim Ankauf von Domainnamen
- Abmahnung wegen rechtswidriger Domainregistrierung und Domainbenutzung bzw. Verteidigung gegen unzulässige Abmahnungen
- Gerichtliche Beilegung von Schutzrechtsverletzungen und klageweise Durchsetzung von Ansprüchen bzw. Verteidigung gegen geltend gemachte Ansprüche
Urheberrecht
Der urheberrechtliche Schutz entsteht in Deutschland schon mit der Schöpfung eines Werks und ist nicht von einer Registrierung wie z.B. in den USA abhängig. Aus Gründen der Nachweisbarkeit empfiehlt es sich für gewerbliche Nutzer ein Lizenzregister zu führen und für kreative Schöpfer / Urheber – Fotografen, Grafiker, Webdesigner etc. ein „Werksregister“ beweissicher zu archivieren oder bei einer vertrauenswürdigen Stelle zu hinterlegen. Auch die Vertragsgestaltung zwischen den Beteiligten unterliegt den Beschränkungen des Urhebergesetzes, die die Beteiligten kennen sollten. Die Einwilligung in die Nutzung oder die Verwertung eines geschützten Werks nennt man Lizenz. Bei Werksnutzungen sind daher meist die Lizenzen von Rechteinhabern oder Wahrnehmungs- und Verwertungsgesellschaften wie GEMA oder VG Wort-Bild zu erwerben. Ferner ist immer wieder die korrekte Urheberangabe ein Konfliktherd, der sich nach den Lizenzbedingungen des Künstlers mit der Agentur und der Agentur mit dem Nutzer richtet.
Hierzu berate ich Sie gern – rufen Sie mich Mo-Fr zwischen 9.00 und 17.00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Werbe- und Wettbewerbsrecht (UWG)
Gerade vor Weihmachten sind wettbewerbliche Abmahnungen oder Rechtstreitigkeiten mit Mitbewerbern vor Gericht besonders ärgerlich. Wettbewerbliche Abmahnungen enthalten in der Regel eine Aufforderung zur unverzüglichen Unterlassung d.h. Löschung und Beseitigung der beanstandeten Werbung, Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung mit Androhung einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung und nachfolgend dann auch Auskunfts- und Schadenersatzansprüche, die auch hohe Anwalts- und ggfs. Prozesskosten einschließen, wenn die Abmahnung berechtigt war. In jedem Fall sollte bei derartigen Streitigkeiten anwaltliche Hilfe eingeholt werden, um auf Antragstellerseite keine Fehler zu machen und die Ansprüche effektiv durchzusetzen oder auf der Antragsgegnerseite den Schaden zu begrenzen. Von der Beweissicherung als auch zu Fragen des ob und genauen wie der Unterlassungsverpflichtungserklärung sollten Sie fachanwaltlichen Rat einholen.
Ich unterstütze Sie gerne, um Ihnen bei Abmahnungen anwaltlichen Rückhalt und Orientierung zu geben – umfassend in taktischer Sicht und inhaltlich bei Beurteilung der Frage, ob die Abmahnung berechtigt, unberechtigt oder gar missbräuchlich ist und wie vorgegangen werden sollte. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und nicht in Aktionismus verfallen, die Abmahnungen selbst aber ernst nehmen und fristgerecht prüfen lassen:
- Wer mahnt Sie ab und ist der Auftraggeber hierzu berechtigt (Mitbewerber, Abmahnverein wie z.B. Wettbewerbszentrale, Verbraucherschutzverein oder andere Rechteinhaber)?
- Ist der Rechtsverstoß sachlich und rechtlich nachvollziehbar dargestellt, trifft er zu oder kann er mit Aussicht auf Erfolg abgewehrt werden?
- Ist die Abmahnung missbräuchlich oder sogar Fake bzw. ein Betrugsversuch?
- Falls eine strafbewehrte Unterlassungserklärung geboten ist: Prüfung der Formulierung – Ist die strafbare Unterlassungserklärung zu weit gefasst und sollte sie umformuliert werden?
- Welche Handlungsmöglichkeiten sind ratsam und wie ist im Falle einer – zumindest modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung – diese umzusetzen, um eine Vertragsstrafe zu vermeiden?
- Wie können Sie sich bei einer (drohenden) einstweiligen Verfügung verhalten, um den Schaden zu begrenzen?
Sollte sich der Verstoß auf ihre Webseite oder Marketingmaßnahmen z.B. in Social Media-Kanälen beziehen umfasst meine Beratung oft auch die Änderungen der Texte, Prozesse oder spezifischer Marketingmaßnahmen und Anpassung an die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben. Ein Webseitencheck, proaktive anwaltliche Überprüfung Ihres Geschäftsmodells bzw. der Webseite einschließlich AGB und Kundeninformationen inklusive Widerrufsbelehrung bei Privatkunden („Verbrauchern“), Datenschutzerklärungen, Auskunftspflichten bei Datenschutz-Anfragen Betroffener nach Art. 15 DSGVO oder wegen Verletzung des Rufs eines Unternehmens, Impressum, sonstige Pflichtangaben und Zulassungspflichten (Compliance) gehört entsprechend ebenso zu meinem Beratungsangebot.
Ich unterstützte Sie als IT-Fachanwältin gerne. Rufen Sie an oder kontaktieren mich.