Ich unterstützte Sie bei erbrechtlichen Fragen vor dem Erbfall und danach.
Vor dem Erbfall
Hätten Sie gewusst, wer ohne Testament oder Erbvertrag gesetzlicher Erbe Ihres Ehepartners wird? Lassen Sie es überprüfen, dann werden Sie in vielen Fällen erstaunt sein. Regeln Sie es also rechtzeitig und lassen sich beraten. Gerade bei komplizierten Familienverhältnissen wie etwa 2. Ehe oder uneheliche Kinder neben ehelichen, Lebenspartnern anstatt Heirat oder bei weit verstreuter Verwandtschaft läßt sich die Frage nicht auf Anhieb so einfach beantworten. Erbengemeinschaften. Dann ist es eine gute Idee, die Erbfolge in einem Testament oder Erbvertrag zu regeln und beim Nachlassgericht zu hinterlegen. Bei großen Vermögen kommen auch vorsorgende Schenkungen zur Vorwegnahme der Erbschaft mit Auflagen und Stiftungen in Betracht. Wenn beim Nachlassgericht kein Testament hinterlegt ist, dauert es für die Erben oft viele Wochen oder Monate (je nach Komplexität des Falls) bis auf Antrag ein Erbschein ausgestellt wird. Ist ein Testament hinterlegt, dann erhalten die im Testament bedachten Personen ein Schreiben mit der beglaubigten Abschrift, damit sie über den letzten Willen ihres verstorbenen Angehörigen informiert werden („Testamentseröffnung“). Bei mehreren Erben kann auch die Einsetzung eines geeigneten Angehörigen als Testamentsvollstrecker im Testament sinnvoll sein. Ich erstelle gerne für Sie einen Entwurf des Testaments oder Erbvertrags und helfe bei der bestmöglichen Gestaltung.
Um den künftigen Erben Ärger und finanzielle Probleme mit komplizierten, ungeregelten Erbschaftssachen zu ersparen, sollten Unternehmer oder Privatpersonen mit Immobilien oder sonstigem Vermögen besser die Erbfolge in einem Testament oder Erbschaftsvertrag regeln und sich dazu anwaltlich beraten lassen, insbesondere wenn die gesetzliche Erbfolge nicht gewollt ist und nachteilhafte Folgen im Unternehmen sowie bei anfallenden Erbschaftssteuern vermieden werden sollen.
Nach dem Erbfall stellen sich viele Fragen für die Angehörigen
- Erbvertrag oder Testament hinterlegt? Stellen Sie beim Nachlassgericht einen Antrag, wenn Sie möglicherweise Erbe oder Begünstigter geworden sind und kein Schreiben des Amtsgerichts erhalten haben. Hierbei kann ich gerne beraten und für Sie tätig werden.
- Ist der Erbvertrag oder das Testament wirksam oder kann es angefochten werden?
- Ist der Nachlass ein Vermögen oder überschuldet?
- Wenn Sie die Erbschaft ausschlagen möchten, muss dies schriftlich innerhalb von 6 Wochen geschehen
- Ist die Frist verpasst, können Sie die Haftung auf den Nachlass beschränken.
- Kann eine irrtümliche Ausschlagung rückgängig gemacht werden? Die Ausschlagung im Irrtumsfall kann nur in engen Ausnahmefällen angefochten werden.
- Gibt es ein Vermächtnis?
- Gibt es einen Testamentsvollstrecker?
- An viele andere Fristen ist zu denken. Haben Sie als Erbe an die Sonderkündigungsrechte bei Mietverträgen, Leasingverträgen und anderen kostspieligen Dauerverträgen des Erblassers gedacht? Diese Fristen müssen Sie kennen und nachweislich vorher die Kündigung erklärt haben und den Zugang nachweisen können. Denn wenn man in der Erbfolge der nächste Angehörige oder testamentarisch Begünstigte (anderer Erbe im Testament bestimmt) ist, tritt der Erbe oder die Erbengemeinschaft von Gesetzes wegen in der Sekunde des Todes automatisch anstelle des Erblassers in alle seine Verträge ein. Damit gehören zum Nachlass auch etwaige Schulden des Erblassers. Sind die Verbindlichkeiten höher als das Vermögen kann auch eine Nachlassinsolvenz beantragt werden, damit die Haftung auf die Verwertung des Nachlasses begrenzt bleibt.
- Wenn die Erbengemeinschaft sich auseinandersetzen muss, gilt es die verschiedenen Meinungen und Interessen möglichst abzuklären und eine Einigung zu erzielen. Falls diese nicht zustande kommt, ist in der Praxis inzwischen häufig die Teilungsversteigerung der Immobilie der letzte Weg, um die Erbansprüche zu vollstrecken. Die Teilungsversteigerung ist inzwischen häufiger als die einfache Zwangsversteigerung wegen Insolvenz.
Wenn Sie anwaltliche Hilfe benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.
