#Wettbewerbsrecht – OLG Frankfurt: Bio-Zertifizierung nach Abmahnung schützt nicht vor der Haftung
Der Sachverhalt: Ein Händler warb mit Bio-Zertifikaten bzw. Bio-Produkten (Gummibärchen, Kaffee und Schokolade), für die er kein gültiges Bio-Zertifikat hatte. Als er eine anwaltliche Abmahnung eines Verbraucherverbands oder Mitbewerbers erhielt, mit Aufforderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erhielt, dachte er sich, er holt das einfach nach und dann könne er die Klage abwenden. Entscheidung des Oberlandesgerichts: Das Gericht ordnete gegen ihn trotz Anerkenntnis und Beseitigung des Rechtsverstoßes die Unterlassung bei Meidung der bestimmten Ordnungsmittel ersatzweise Zwangsgeld an und Anwalts- und Gerichtskosten aus einem Streitwert von 50.000 Euro tragen - das waren nach dem RVG 2021 nur für die 1. Instanz (Landgericht) [...]