Kosten

Für eine Anfrage entstehen Ihnen keine Kosten. Für eine Beratung nach Vereinbarung oder anwaltliche Vertretung richten sich das Anwaltshonorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wenn nicht anders vereinbart, richtet sich in zivilrechtlichen Angelegenheiten dieses gesetzliche Anwaltshonorar nach Umfang, Verlauf und Streitwert der Angelegenheit. Hier ein Tool Gebühren- und Prozesskostenrechner (Service des anwalt-suchservice.de), das Sie zur Orientierung verwenden können, wenn der Streitwert bekannt ist. Für den Fall eines Rechtsstreits gibt es auch weitere Prozesskostenrechner. Bei hohen Streitwerten kann ich in Sachen mit Aussicht auf Prozesserfolg in Ihrem Auftrag nach Prüfung als Rechtsanwältin bei einem Prozessfinanzierer anfragen. Rufen Sie gerne an Impressum oder nehmen Kontakt auf:  Kontaktformular Online Anfrage | Unterlagen hochladen | Rückruf für Termin vereinbaren

Wenn anhand Ihrer Informationen eine grobe einfache Ersteinschätzung möglich ist, kann ich einen Kostenanschlag oder Festpreisvereinbarung anbieten. Bei der Beratung von Unternehmen in nicht abschätzbarem Umfang biete ich Gebührenvereinbarungen auf Basis eines Zeithonorars ab 250 Euro/h an.

Unten biete ich auch Formulare für meine Beauftragung an zum Herunterladen, auszudrucken, ausfüllen, unterzeichnen und mir mit den Unterlagen zusenden. Bitte beachten Sie, dass Sie dies vorher mit mir telefonisch absprechen sollten oder Termin vereinbaren.

Wenn nicht anders vereinbart, richten sich die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren nach dem Streitwert, Umfang und Schwierigkeit Ihrer Angelegenheit (§§ 13, 14 RVG). Es gelten immer meine Allgemeinen Mandatsbedingungen.

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Weitere Formulare für Verbraucher:
Wenn Sie mich außerhalb meiner Kanzlei (z.B. Buchung online, per E-mail, Telefax oder per Post) in einer Angelegenheit mandatieren, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, haben Sie nach den Fernabsatzvorschriften ein Widerrufsrecht und benötige ich die beigefügte Bestätigung unterzeichnet, ohne die ich nicht tätig werde.  Die Widerrufsbelehrung, das Widerrufsformular und das Bestätigungsformular finden Sie hier: Widerrufsbelehrung und Formulare

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen kein Geld für mein Honorar, dann kommt unter Umständen Beratungshilfe (außergerichtlich) mit Beratungshilfeschein des Amtsgerichts Friedberg (Hessen) in Betracht, den Sie zum Erstberatungstermin im Original mit 15 Euro Selbstbeteiligung in bar mitbringen müssen. Termine nur nach Vereinbarung. Vor Gericht kommt in Zivilsachen (nicht im Strafrecht) ferner die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Parteien, die sich die Prozesskosten nicht leisten können, unter meiner Beiordnung in Betracht.

Informationen und Formulare zur Beantragung von Beratungshilfe und zur Prozesskostenhilfe finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: www.bmjv.de