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Stefanie Hagendorff
Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht
Am Straßbach 2 (Eingang Pfingstweide)
DE-61169 Friedberg (Hessen)
Telefon: +4960316708843
Signal Messenger (bevorzugt) oder Whatsapp https://wa.me/491708394070
E-Mail: info@it-fachanwaeltin.de
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung automatisch, wenn Sie Tutanota oder meine Online-Akte benutzen.
Den Login für Ihre Online Akte erhalten Mandanten nach Mandatsannahme. PGP auf Anfrage
Gemäß Artikel 21 DSGVO widerspreche ich jeder Verwendung und Weitergabe meiner Daten für Zwecke der unbestellten Werbung oder Markt- und Meinungsforschung.
Termine nur nach Vereinbarung.
Übliche Geschäftszeiten: Mo-Fr 8.00 – 18.00 Uhr
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Rechtsanwältin Hagendorff
Stefanie Hagendorff, Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht
Am Straßbach 2 (Eingang Pfingstweide)
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Tel: +49 6031 6708843
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Bilderrechte
Pixabay, Stefanie Hagendorff, Profilfotos: Torsten Amlung pixel-rocker.com
Webdesign: Avada
Zuständige Aufsichtsbehörde
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
http://www.rechtsanwaltskammer-ffm.de
Berufsbezeichnung
Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht (verliehen in Deutschland)
Verliehen durch Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Als Rechtsanwältin zugelassen seit 15. November 1999 in Frankfurt/Main.
Als Fachanwältin für Informationstechnologierecht zugelassen seit November 2015.
Berufsregeln
Meine anwaltliche Tätigkeit unterliegt den Berufsregeln, die unter der Informationsseite der Bundesrechtsanwaltskammer abrufbar sind – siehe berufsrechtlichen Regelungen siehe brak.de, insbesondere die anwaltliche Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG), Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Pflichtangaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Pflichtangaben zur Berufshaftpflichtversicherung nach § 2 Abs. 1 DL-InfoV: Berufshaftpflichtversicherer für meine anwaltliche Tätigkeit in Deutschland ist die R+V Versicherungs AG, Taunusstr. 1, 65193 Wiesbaden (www.ruv.de)
Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, jedoch sind ausländische Büros weder vorhanden noch versichert.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Hinweis: Außergerichtliche Streitschlichtung macht für mich als Einzelanwältin keinen Sinn. Es gibt derzeit keine Massenmandate oder ähnliche Standardfälle, daher bitte ich um Verständnis, daß ich derzeit nicht an einem Schlichtungsverfahren teilnehme. Sprechen Sie gerne mit mir, um Unstimmigkeiten zu klären oder wenden sich an die Schlichtungssgtelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main. In Einzelfällen behalte ich mir vor, nach Entstehen einer Streitigkeit mit einem Mandanten die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren vor einer bestimmten zuständigen Schlichtungsstelle mit dem Mandanten zu vereinbaren.
Die Schlichtungsstelle der Anwaltschaft nach § 36 VSG hat Ihren Sitz in Berlin und nähere Informationen zum Antrag, Kontakt und Verfahren finden Sie auf deren Webseite dort. Es bestehen bei Beschwerden folgende Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitschlichtung:
1) bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (hier in Frankfurt/Main) (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder
2) bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), e-mail schlichtungsstelle@s-d-r.org oder
3) bei anderen zuständigen Schlichtungsstellen, die Sie über die Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten bei Internetrechtsgeschäften innerhalb der EU (sog. „OS-Plattform“) unter dem folgendem Link mit allen weiteren Informationen abrufen können: http://ec.europa.eu/consumers/odr