#Online-Händler #Online-Dienstleister B2C: Impressum ergänzen
Online-Händler und Online-Dienstleister, die nicht ausschließlich im Großhandel tätig sind, sondern auch an Verbraucher liefern (B2C) sollten ab sofort ihr Impressum mit einem Hinweis auf die künftige ODR-Plattform der EU ergänzen (ODR= Online Dispute Regulation, zu Deutsch Online-Streitschlichtung). Die Plattform ist zwar noch nicht online, aber wird es voraussichtlich Mitte Feburar 2016 sein und nach einer am 9.1.2016 in Kraft getretenen sog. ODR-Verordnung der EU-Kommission müssen Online-Händler und Dienstleister, die über das Internet Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher leisten, in der EU auf diese außergerichtliche Streitbeilegungsmöglichkeit hinweisen. Der Hinweis kann im ohnehin auf jeder kommerziellen Webseite erforderlichen Impressum untergebracht werden. Formulierungsv [...]