Es ist im Vertragsrecht leider nicht so einfach wie in der Pop- und Schlagermusik…
1. Einfach formuliert ist zwar erstrebenswert, aber oft nicht rechtlich wirksam Es ist bei IT-Verträgen und Nutzungsbedingungen nicht so wie bei der Pop- und Schlagermusik - einfach und wohlklingend ist am Ende oft rechtlich nicht zulässig und daher am Ende nicht erfolgreich, denn es wird teuer, wenn Unternehmen mit rechtswidrigen Geschäftsbedingungen arbeiten. Nur weil ein großes Unternehmen sie nutzt, heisst das nicht, dass die Geschäftspraxis rechtskonform ist, denn sie können es sich leisten, durch alle Instanzen zu klagen und preisen den Vorteil für diese Zeit ein. Es ist aber für kleine und mittlere Unternehmen [...]


