Online-Handel

Es ist im Vertragsrecht leider nicht so einfach wie in der Pop- und Schlagermusik…

1. Einfach formuliert ist zwar erstrebenswert, aber oft nicht rechtlich wirksam Es ist bei IT-Verträgen und Nutzungsbedingungen nicht so wie bei der Pop- und Schlagermusik - einfach und wohlklingend ist am Ende oft rechtlich nicht zulässig und daher am Ende nicht erfolgreich, denn es wird teuer, wenn Unternehmen mit rechtswidrigen Geschäftsbedingungen arbeiten. Nur weil ein großes Unternehmen sie nutzt, heisst das nicht, dass die Geschäftspraxis rechtskonform ist, denn sie können es sich leisten, durch alle Instanzen zu klagen und preisen den Vorteil für diese Zeit ein. Es ist aber für kleine und mittlere Unternehmen [...]

Online-Händler und Plattformen sollten zur EU-Streitschlichtung bis 20.7.2025 Änderungen umsetzen

Die EU-Kommission schaltet die EU-Streitschlichtungsplattform ab, weil es zu wenig Streitschlichtungsverfahren gab und das Konzept sich nicht bewährt hat. In der Konsequenz sollten Online-Shopbetreiber nun ihr Impressum am 20.7.2025 ändern, um Abmahnungen wegen irreführender Informationen zu vermeiden. Der Beitrag informiert, was Sie tun müssen. 1. Anwendungsbereich Die Pflicht zur Angabe gilt nunmehr nach § 36 VSGG für Online-Shops und sonstige Verkaufskanäle auf Handelsplattformen und Social Media wie Facebook, Youtube, Tiktok oder auch Social Messenger Kanäle wie Whatsapp und Instagram. Denn die EU-Streitschlichtungsplattform wird abgeschaltet, aber das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) [...]

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