Die EU-Kommission schaltet die EU-Streitschlichtungsplattform ab, weil es zu wenig Streitschlichtungsverfahren gab und das Konzept sich nicht bewährt hat. In der Konsequenz sollten Online-Shopbetreiber nun ihr Impressum am 20.7.2025 ändern, um Abmahnungen wegen irreführender Informationen zu vermeiden. Der Beitrag informiert, was Sie tun müssen.
1. Anwendungsbereich
Die Pflicht zur Angabe gilt nunmehr nach § 36 VSGG für Online-Shops und sonstige Verkaufskanäle auf Handelsplattformen und Social Media wie Facebook, Youtube, Tiktok oder auch Social Messenger Kanäle wie Whatsapp und Instagram. Denn die EU-Streitschlichtungsplattform wird abgeschaltet, aber das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) gilt weiter. Die Abschaltung hat die EU-Kommission bekanntgegeben. Ich informiere im Folgenden, was nun zu tun ist und warum.
2. Hintergrund: um welche bisherigen Angaben zur EU-Streitschlichtung geht es
Bisher war es für Plattformbetreiber/Online-Shop-Betreiber oder auch Inhaber einer Werbeseite bei Facebook, Instagram, Tiktok, Youtube, und anderen Plattformen eine Pflichtangabe, auf die EU-Streitschlichtungsplattform hinzuweisen. Daher haben Online-Shop-Betreiber und Händler auf Handelsplattformen wie etwa Amazon oder Ebay diesen Hinweis zur EU-Streitschlichtungsplattform ordnungsgemäß im Impressum. Aber die Europäische Kommission schaltet diese Plattform am 20.7.2025 ab. Das führt auch bei Ihnen als Händler nun zu Handlungsbedarf, damit nicht in nächster Zeit wegen „irreführender Hinweise“ Abmahnungen abmahnberechtigter Stellen nach dem UWG oder Unterlassungsklagegesetz folgen.
Konkret sah bisher der Passus, der zu ändern ist so (im Impressum o.ä.) aus:
Zitat
„Verbraucher-Streitschlichtung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen aus Online-Verträgen geschaffen (OS-Plattform). Sie können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“
3. Neuer Passus – Variante ohne Bereitschaft der Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren
4. Neuer Passus – Variante mit Bereitschaft zur Teilnahme an einem Verbraucherschlichtungsverfahren
Wir sind in Streitfällen mit Verbrauchern grundsätzlich bereit, an einem Verfahren bei der Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e.V. teilzunehmen. Näheres zum Antrag und Verfahren erfahren Sie dazu unter: https://www.streitbeilegungsstelle.org
5. Weitere Unterseiten nicht vergessen
Weitere Unterseiten mit diesen Texten nicht vergessen, wie etwa Verbraucherinformationen im Shop oder weitere Seiten auf Plattformen wie Amazon usw. oder Social-Media-Profilen. Wie das bei Facebook & Co. mit Änderung des Impressums geht, erklärt RA Marc Oliver Giel hier sehr gut https://scribehow.com/page/Pflichtangaben_fur_Social-Media__Co3QZmcMRI-CLwH-jgGeJg?referrer=workspace
6. Kontakt mit IT-Fachanwältin Hagendorff
Wenn ich Sie fachanwaltlich bei Detailfragen wie AGB, Impressum, Datenschutzerklärung, DPAs, einem rechtlichen Webseitencheck nach DSGVO/KI-VO und sonstigen Compliance-Vorschriften beraten soll, ein Datenschutzaudit benöitgt wird, Beratung und Unterstützung bei der Verhandlung von Projektverträgen zu KI-Chatbots und Verträgen mit IT-Dienstleistern und Lieferanten beraten und unterstützen soll oder Sie selbst ein IT-Anbieter sind, helfe ich gerne. Nehmen Sie Kontakt auf.
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