#Ebay-Recht: Verkäufer schadenersatzpflichtig, wenn Grund für Streichung des Angebots nicht ursächlich war
Der BGH hat in einer Pressemitteilung von heute 23.09.2015 (BGH, Urteil vom 23. September 2015 - VIII ZR 284/14) sich zu den Voraussetzungen geäußert, unter denen ein Verkäufer auf dem Internet-Auktionsportal EBAY ein Auktionsangebot streichen kann, ohne sich gegenüber dem zu diesem Zeitpunkt höchstbietenden Käufer schadenersatzpflichtig zu machen. In dem vom BGH entschiedenen Fall lagen die Voraussetzungen nicht vor, sodaß der Verkäufer sich wahrscheinlich schadenersatzpflichtig gemacht hat. Der Verkäufer machte im Zuge des Rechtsstreits geltend, der Heizkörper sei nach Einstellen des Angebotes zertstört worden, blieb für diese bestrittene Behauptung jedoch anscheinend beweisfällig. Anschließend versuchte es der Verkäufer mit einem Hilsargument: Er [...]