IT Verträge
IT-Verträge sind je nach Inhalt der Vereinbarungen Kaufverträge, Mietverträge, Dienstleistungsverträge oder dem Werkvertragsrecht zuzuordnen und das ist wesentlich für die rechtliche Beurteilungen bei Unstimmigkeiten zwischen den Vertragsparteien. Hierbei haben zahlreiche Gesetzesänderungen wie etwa 2022 und 2023 das Kaufrecht und Recht über Digitale Produkte und Dienstleistungen sowie im Werkvertragsrecht starke Auswirkungen, die eine Überprüfung der bisherigen Vertragspraxis empfehlenswert macht. Hinzu kommen eine Reihe von EU-Vorschriften zum Bereich der Digitalisierung, die für Behörden, Vermittlungsdienste, Plattformanbieter, KI-Hersteller und IT-Anwender sowie betroffene Urheber Handlungsbedarf auslösen. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der IT-Vertragsgestaltung und Streitbeilegung bei Unstimmigkeiten im IT-Bereich unterstütze ich Sie dabei, Lösungen zu finden und einen Rechtsstreit über eine Haftung oder Schaden zu vermeiden. Sie benötigen praktikable, auf Ihr Unternehmen abgestimmte Konzepte und Vertragstexte zur rechtssicheren Nutzung von Services Anbietern für Cloud-Computing, KI-gestützte Lösungen, E-Commerce Portale, Social Media Plattformen und anderen Softwarelizenzmodelle umzusetzen. Auch soweit die Gegenseite die Bedingungen als AGB ohne Verhandlungsbereitschaft stellt, bietet das Kartellrecht und die Rechtssprechung zu mißbräuchlichen Klauseln Ihnen Möglichkeiten, sich zu wehren. Ferner gehört die Beratung beim Einkauf von Individual- und Standardsoftware, Open-Source-Software mit Aufträgen zum Customizing oder die Beauftragung von Entwicklern für Mobile-Apps, Online-Shops oder Web-Portalen sowie SEM/SEO Agenturen zu meinem Leistungsangebot.
Für Softwareanbieter von Individual- und Standardsoftware und IT-Leistungen und Agenturen erstelle oder prüfe ich alle für den Vertrieb notwendigen Verträge, insbesondere Lizenz-, Wartungs- und Vertriebsverträge. Systemhäusern und Systemintegratoren biete ich rechtssichere Verträge:
– NDAs – Geheimhaltungsvereinbarungen mit oder ohne Vertragsstrafenregelung
– Letter of Intent
– Kooperationsvereinbarung
– Softwareerstellungsvertrag z.B. App-Entwicklung oder Webdesign / Shopbetreuung
– Lizenzvertrag mit Endnutzer (Kauf oder Abo „Subscription“-Modell)
– Projekt-, und Outsourcing-Verträge und Service-Level-Agreements
– Mobile App Entwicklern und Webdesignern erstelle ich Verträge über die Erstellung und Pflege von Webseiten, Webshops, Online-Communities und Web-Portalen.
– Zertifikatskurse im E-Learning Bereich/Online Kurse (Vertragsgestaltung und rechtliche Due Dilligence Prüfung: zulassungspflichtig oder zulassungsfrei nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz)
IT-Vertragsrecht
Die Erstellung, Überprüfung, Anpassung und Verhandlung von IT-Verträgen aller Art gehört zum Kernbereich meiner fachanwaltlichen Tätigkeit. Hierzu zählen Lizenz-, Vertriebs- und Wartungsverträge genauso wie klassische Softwareentwicklungs- und Projektverträge.
Dabei berücksichtige ich die aktuellen Entwicklungen im agilem Projektmanagement wie z.B. PMI, Scrum und hybriden Projektmanagement-Methoden sowie die aktuelle Rechtsprechung. Zum Beispiel haben sich durch die neuste Rechtsprechung zusätzliche Anforderungen an das Projektmanagement und die Vertragsgestaltung zur Erstellung von Software nach SCRUM-Methoden ergeben (OLG Frankfurt, Urteil vom 17.07.2017 – Az. 5 U 152/16).
Kundenspezifische Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verträge und Rahmenvereinbarungen sind für innovative IT-Dienstleistungen und Produkte ein Muss – Die vermeintliche Kostenersparnis bei der Verwendung von Musterverträgen, -formularen und Vertrags- oder AGB-generatoren steht in keinem Verhältnis zu den Folgekosten für Rechtsstreitigkeiten, die durch klare und individuelle Vereinbarungen hätten verhindert werden können.
IT-Verträge
Immer wieder führen leider Standardfehler wie die unzureichende Dokumentation der Anforderungen und Zusicherungen im Auftrag zu Problemen oder sogar Rechtsstreitigkeiten bei komplexen Softwareprojekten. Das ist besonders bei Software, die für zentrale Prozesse des Unternehmens wesentlich ist, schmerzhaft. An den Anwaltskosten für eine vorherige IT-Vertragsprüfung wurde gespart und umso höher ist der Schaden für beide Seiten bei einem Scheitern des Projekts, Streit über Vergütung und Funktionen der Software. Das muss nicht sein. Aber ist der Streit erst einmal da, helfe ich natürlich auch bei der Prüfung ob Einwendungen gegen die Rechnung berechtigt sind, ein Rücktritt wirksam ist oder Sonderkündigungsrecht besteht, um den Schaden für die Mandantin zu begrenzen.
Ich berate Software-Hersteller, Programmierer, App-Entwickler, Webdesigner und Nutzer von Software in allen rechtlichen Fragen, zum Beispiel bei der Erstellung und Prüfung von:
- Absichtserklärungen (Letter of Intent)
- Affiliate-Verträgen (Affiliate-Marketing-Programme)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- SaaS-Verträge (Software as a Service z.B. Prozessoptimierung für Baustelle und Mischanlagen).
- ASP-Verträgen (Application Service Provider)
- Beraterverträgen
- Cloudverträgen
- Domainverträgen
- Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) – Achtung wichtig wegen der Änderungen des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG)
- Hardware, Kauf- und Wartungsverträgen
- Hinterlegungs- und Treuhandvereinbarungen (Escrow Agreement)
- Hosting Verträgen
- IT-spezifischen Arbeitsverträgen
- Kooperationsverträgen
- Lizenzverträgen
- Nutzungsbedingungen für Online-Shops, Communities und Websites
- OEM und VAR-Verträgen
- Open Source Lizenzbedingungen (OSS)
- Open Source und Open Content (hier gilt es auch Abmahnungen wegen Rechtsverletzungen zu vermeiden z.B. aus Urheberrecht)
- Outsourcing-Verträgen
- Projektverträgen
- Provider-Verträgen
- Service-Level-Agreements (SLA)
- Soft- und Hardware Pflege- und Wartungsverträgen
- Software-Anpassungsverträgen
- Software-Erstellungsverträgen
- Software-Lizenzmanagement/Lizenzüberprüfungen
- Softwareüberlassungsverträgen
- Website-Erstellungsverträgen und Webdesignverträgen