Keine Zulassungspflicht bei Online-Business-Coaching als Videokurs ohne Lernerfolgskontrolle
In einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hat der 2. Senat die beklagte Werbeagentur verurteilt, an die klagende Anbieter-GmbH eines Online-Business-Coachings mit standardisierten Materialien die vereinbarte Vergütung von rund 42.000 € zu zahlen. Problem der Werbeagentur war zunächst, dass der Vertrag nur mündlich geschlossen wurde - im Beisein von 3 Mitarbeitern mit dem Vertriebsmann der Coaching & Business Consulting Firma. Der Vertrag wurde nicht schriftlich oder in Textform abgeschlossen oder wenigstens bestätigt (sollte man nie so machen, immer wenigstens Bestätigungsschreiben mit Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts) und die Anbieterin hat wohl erst spät nach Entstehen der Streitigkeit den Inhalt in Form einer [...]