digitale Produkte

Digitalisierungsgesetze und EU-Datenwirtschaftsrecht wie EU-Data Act, Data Services Act, AI Act, Data Governance Act und Konvergenzfragen zur DSGVO sowie sektorspezifische IT-Sicherheitsgesetze wie etwa KRITIS-VO, DORA für den Finanzsector, E-Health VO für Gesundheitsbranche

Coaching-Anbieter unter Zugzwang – Laut BGH-Urteil ist ohne ZFU-Zulassung Geld für Mentoring-Programm zurückzuzahlen

Seit dem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH)  Grundsatz-Urteil vom 12. Juni 2025, Az. III ZR 109/24, haben sich die Auffassungen des OLG Celle, OLG Stuttgart und anderer Landgerichte zugunsten des Schutzes der Teilnehmer bestätigt: Auch Coaching-Verträge zwischen Unternehmern (B2B) können zulassungspflichtig nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) sein. Laut BGH ist eine weite Auslegung der Vorschriften geboten. Es kann laut BGH auch Fernunterricht mit einer dem Begriff innewohnenden Lernerfolgskontrolle des Lehrenden vorliegen, wenn es Bestandteil eines Mentoring- oder Coaching-Programms ist, im Chat oder in Videocalls oder ähnlichen Liveveranstaltungen die Möglichkeit besteht, dem "Coach" Fragen zum erlernten Stoff zu stellen. Dies gilt aber nur, [...]

Fragebogen für die rechtliche Prüfung eines Coaching-Business mit Zielgruppe in Deutschland

Unten finden Sie einen Fragenkatalog für Coaching oder sonstige E-Learning Anbieter (Due Diligence) (Jetzt ausfüllen und als Datei mitsenden für Ihre Angebotsanfrage). Zum Fragebogen für ein Online-Kurs zur rechtlichen Prüfung: Sind Sie ein eingetragenes Unternehmen in Deutschland oder wenn nicht, wo sitzt es dann und wo ist es registriert? Ist der Firmenname und Produktname einschließlich der Social Media Accounts und Domains markenrechtlich für Ihr Unternehmen geschützt und verletzt keine Rechte Dritter? Haben Sie eine registrierte Marke für die genutzten Namen und Domains mit Schutzrechtserstreckung auf Deutschland z.B. EU-Marke, IR-Marke oder DE-Marke beim Deutschen Marken- und Patentamt? Haben Sie deutsche [...]

Landgericht Hannover: Online-Coaching im B2B-Bereich benötigt ZFU-Zulassung nach dem Fernunterrichtsgesetz

1. Das LG Hannover hat am 20.02.2023 die Vergütungsklage eines Online-Coaching-Anbieters abgewiesen, weil der Vertrag ohne ZFU-Zulassung in Deutschland nichtig war. Denn anders als der Coaching-Unternehmer meinte, können auch Unternehmer als Teilnehmer im Sinne des FernUSG geschützt sein. Da seinem Coaching-Ausbildungskurs eine Zulassung der ZFU fehlte, war der Vertrag nach §§ 7, 12 FernUSG unwirksam. Denn, so das LG Hannover, der Gesetzgeber des Fernunterrichtsschutzgesetzes (§ 7 in Verbindung mit § 12 FernUSG) hat bewusst den Teilnehmerkreis nicht nur auf Verbraucher beschränkt. Das hat zur Folge, dass Teilnehmer also zulassungspflichtige Online-Kurse (sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen) widerrufen können oder bei Fehlen der [...]

Landgericht Berlin: Online-Lehrgang zum Fitnesstrainer ohne ZFU-Zulassung verboten

Achtung Vertragsfallen bei Online-Ausbildungen und Zertifikatskursen ohne Zulassung In diesem Beitrag berichte ich über zwei aktuelle praxisrelevante Urteile im Bereich #e-Learning und #Online-Zertifikats-Lehrgänge. Online-Ausbildungen und Zertifikatslehrgänge (zu oft nicht anerkannten) Berufen wie „Transformationscoach“ oder „Fitnesstrainer“ haben in der Pandemie stark zugenommen und stellen für die Teilnehmer oft eine sehr erhebliche zeitliche und finanzielle Investition in ihre berufliche Karriere dar. Bitter für die Anbieter: Sie erhalten nicht nur auf Antrag etwa eines Teilnehmers, Wettbewerbers, einer Verbraucherzentrale oder der Aufsichtsbehörde (hier die ZFU.de) eine Untersagungsverfügung mit Kostenrechnung, sondern müssen den Teilnehmern auch das Geld zurück zahlen. Viele Teilnehmer sind hier zwar ihrer Rechte [...]

Haftung eines B2B-Software-as-a-Service-Anbieters für unzureichende Aufklärung über Anforderungen

Die Anbieter von Software-as-a-Service-Business-Lösungen haben das Bestreben, Lizenzverträge nur langfristig zu vergeben und dies ist anders als im Privatkundenbereich im B2B Bereich meist eine Laufzeit über viele Jahre. Umso ärgerlicher ist es für den Kunden, wenn sich nach Abschluss des Vertrages herausstellt, dass erwartbare Funktionen bei ihm nicht funktionieren. Beispielsweise weil die Vernetzung mit weiteren vorhandenen Systemen einer ERP Software nicht erfolgreich hergestellt werden kann und die hierfür nötigen Schnittstellen erst noch programmiert werden müssten oder mangels Mithilfe von Drittanbietern nicht erstellt werden können. Auch wenn etwa wegen individueller Besonderheiten und Anforderungen des Geschäfts des Kunden wesentliche Funktionen der Software gar [...]

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