Unten finden Sie einen Fragenkatalog für Coaching oder sonstige E-Learning Anbieter (Due Diligence) (Jetzt ausfüllen und als Datei mitsenden für Ihre Angebotsanfrage).
Zum Fragebogen für ein Online-Kurs zur rechtlichen Prüfung:
Sind Sie ein eingetragenes Unternehmen in Deutschland oder wenn nicht, wo sitzt es dann und wo ist es registriert?
Ist der Firmenname und Produktname einschließlich der Social Media Accounts und Domains markenrechtlich für Ihr Unternehmen geschützt und verletzt keine Rechte Dritter? Haben Sie eine registrierte Marke für die genutzten Namen und Domains mit Schutzrechtserstreckung auf Deutschland z.B. EU-Marke, IR-Marke oder DE-Marke beim Deutschen Marken- und Patentamt?
Haben Sie deutsche Kunden (das Fernunterrichtsschutzgesetz erlaubt keine Umgehungen, wenn die Teilnehmer ihren Wohnsitz in Deutschland haben, § 8-10 FernUSG)?
Wie hoch ist die Vergütung und welche Zahlungsbedingungen (z.B. Ratenzahlung)?
Sind Ihre Kunden
a) private Kunden, die ihr Einkommen als Arbeitnehmer, Studenten über Stipendien / Zuschüsse oder als Rentner bestreiten (B2C), und/oder
b) Existenzgründer und/oder
c) Unternehmer mit Mitarbeitern?
Falls es Existenzgründer sind und der Kurs sich auf die Gründung eines Gewerbes richtet, liegt der Kaufpreis unter 75.000 € (§ 513 BGB)?
Welche Art von Online-Kursen bieten Sie an? Beziehen sich diese nur auf den Freizeitbereich oder berufliche Fähigkeiten und Lerninhalte?
Haben Sie alle Lizenzen für die genutzten Daten zum Betrieb Ihrer Online-Kurse von den Lieferanten und dem verwendeten Content?
Zur Frage, ob Sie eine Zulassung benötigen, sind viele Fragen zu prüfen. Haben Sie eine Zulassung der Zentralstelle für Fernunterricht (zfu.de) nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) oder gehen Sie nicht von einer Zulassungspflicht aus z.B. bei Hobbykursen oder überwiegend individueller Beratungsleistungen?
Haben Sie spezifische AGB für Ihr Business und weitere Maßnahmen implementiert, damit Ihre Online-Kurse / Dienstleistungen / digitalen Produkte den weiteren geltenden rechtlichen Anforderungen entsprechen und die Risiken einer Haftung/Gewährleistung minimiert werden?
Handelt es sich
a) überwiegend um individuelle Beratungs- und Coaching-Leistungen (persönliche Gespräche z.B. Live Calls, Webinare, sonstige Möglichkeiten individuell auf Fragen des Teilnehmers unmittelbar einzugehen wie etwa bei Chatsupport)
oder lernen die Teilnehmer
b) überwiegend an abrufbaren Inhalten wie abrufbare Videos, Hörbücher, Texten und (virtueller) Trainingsumgebung?
Verfügen Sie über eine Datenschutzrichtlinie und halten Sie sich an die geltenden Datenschutzgesetze? Haben Sie ein Datenschutzmanagementsystem und sorgt Ihr Management dafür, dass ein Dokumentenmanagement vorhanden ist, und die verantwortlichen im Unternehmen die Umsetzung überwachen und dokumentieren? Werden die Mitarbeiter regelmäßig und adäquat geschult? Wie behandeln Sie personenbezogene Daten Ihrer Kunden und Teilnehmer?
Sind die nötigen Lizenzen für die verwendeten Texte und Daten vorhanden?
Wie gehen Sie mit Urheberrechtsverletzungen in Ihren digitalen Produkten und Online-Kursen um?
Bieten Sie eine Rückerstattung oder Garantie für Ihr Bildungsangebot an? Wenn ja, welche Bedingungen gelten dafür?
Haben Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Ihr Business? Wenn ja, welche Bedingungen enthalten sie?
Welche Preise und Zahlungsbedingungen bieten Sie an und welche Leistungsbeschreibung stellen Sie zur Verfügung?
Umgang mit Beschwerden: Wie gehen Sie mit Beschwerden und Streitigkeiten von Kunden um?
Hintergrund des Fragenkatalogs: Coaching-Anbieter oder sonstige E-Learning-Anbieter für berufliche Weiterbildungsangebote oder Zertifikatskurse für berufliche Qualifikationen sollten eine rechtliche Prüfung (Due-Diligence) und ggfs. Anpassung ihres Geschäftsmodells anwaltlich durchführen lassen. Das schließt die wichtigen Verträge unter den Gesellschaftern als auch mit Kunden und Geschäftspartnern ein. Ferner insbesondere auch, die Frage:
Ist die Bewerbung die Werbung rechtskonform oder durch eine wettbewerbliche Abmahnung angreifbar, werden behördliche Zulassungen und Lizenzen benötigt oder sind andere Gestaltungen nach den einschlägigen Compliancevorgaben zu beachten. Haben Sie ein Hinweisgeberschutzsystem? Denn es kann sonst darin enden, dass die Kunden oder Teilnehmer erfolgreich den Vertrag auflösen, Behörden auf den Plan rufen und das Geld zurück verlangen und/oder Abmahnungen durch Verbraucher- oder Wettbewerbsverbände wie die Wettbewerbszentrale drohen, die den Geschäftsbetrieb lahmlegen und den Ruf in der Presse schädigen.
Gerne helfe ich Ihnen weiter. Stellen Sie eine Anfrage mit Antworten zu Ihrem Fall und was ich für Sie tun kann.
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