Einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung durch unbefugte Bildnutzung auf Vortrag
In einem Urheberrechtsstreit zwischen zwei Sachverständigen hat das Landgericht Gießen – 1. Kammer für Handelssachen – Az. 6 O 10/24 am 28.06.2024 auf meinen Antrag Zitatbeginn: „….dem Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Verfügung – wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung – bei Meidung von Ordnungsgeld bis 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft…….für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, das Lichtbild wie im Folgenden Abschnitt aus der Vortragspräsentation des Antragsgegners am… in…. abgebildet (Fotoabbildung kann hier aus rechtlichen Gründen nicht gezeigt werden) In Vorträgen auf Fortbildungen oder in sonstiger Weise zu zeigen oder zeigen zu lassen, zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen, zu verbreiten oder [...]