Online-Händler und Plattformen sollten zur EU-Streitschlichtung bis 20.7.2025 Änderungen umsetzen
Die EU-Kommission schaltet die EU-Streitschlichtungsplattform ab, weil es zu wenig Streitschlichtungsverfahren gab und das Konzept sich nicht bewährt hat. In der Konsequenz sollten Online-Shopbetreiber nun ihr Impressum am 20.7.2025 ändern, um Abmahnungen wegen irreführender Informationen zu vermeiden. Der Beitrag informiert, was Sie tun müssen. 1. Anwendungsbereich Die Pflicht zur Angabe gilt nunmehr nach § 36 VSGG für Online-Shops und sonstige Verkaufskanäle auf Handelsplattformen und Social Media wie Facebook, Youtube, Tiktok oder auch Social Messenger Kanäle wie Whatsapp und Instagram. Denn die EU-Streitschlichtungsplattform wird abgeschaltet, aber das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) [...]