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Fragebogen für die rechtliche Prüfung eines Coaching-Business mit Zielgruppe in Deutschland

Unten finden Sie einen Fragenkatalog für Coaching oder sonstige E-Learning Anbieter (Due Diligence) (Jetzt ausfüllen und als Datei mitsenden für Ihre Angebotsanfrage). Zum Fragebogen für ein Online-Kurs zur rechtlichen Prüfung: Sind Sie ein eingetragenes Unternehmen in Deutschland oder wenn nicht, wo sitzt es dann und wo ist es registriert? Ist der Firmenname und Produktname einschließlich der Social Media Accounts und Domains markenrechtlich für Ihr Unternehmen geschützt und verletzt keine Rechte Dritter? Haben Sie eine registrierte Marke für die genutzten Namen und Domains mit Schutzrechtserstreckung auf Deutschland z.B. EU-Marke, IR-Marke oder DE-Marke beim Deutschen Marken- und Patentamt? Haben Sie deutsche [...]

BGH: Schriftformklausel für Kündigung bei Online-Dating-Platform unwirksam

Der Ausschluss der E-Mail-Kündigung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Online-Dating-Platform ist rechtswidrig und damit unwirksam - das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.07.2016 bestätigt. Eine Online-Plattform, die die Möglichkeit des Kunden, das Vertragsverhältnis per E-Mail zu beenden, ausschließt, handelt rechtswidrig (BGH, Urt. v. 14.07.2016 - Az.: III ZR 387/15). Die unwirksame Klausel im Streitfall lautete: "Die Kündigung der VIP- und/oder Premium-Mitgliedschaft bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (eigenhändige Unterschrift) und ist z.B. per Fax oder per Post an E. GmbH (Adresse siehe Impressum) zu richten; die elektronische Form ist ausgeschlossen." Da es bei Online geschlossene Verträgen, gerade auch für Privatleute, [...]

Von |2016-08-09T10:55:44+02:00August 9th, 2016|Blogroll, Vertragsrecht|0 Kommentare

LG Hamburg: Telefonprovider darf bei Komplettverträgen nicht Teilkündigungen einzelner Flatrateoptionen vornehmen

Aktuelle Rechtssprechung zum Telekommunikationsvertragsrecht LG Hamburg, Urteil vom 26.03.2013 – 312 O 170/12: Auf die Unterlassungsklage des VZBV hat das Landgericht Hamburg einen Telefonprivder, hier Telefonica O2, sinngemäß verurteilt, es zu unterlassen, AGB-Klauseln zu verwenden, die es ihm bei einem Komplettvertrag über die Flatrate für Telefon, Mobiltelefonate Inland und Ausland erlaubt, einzelne Vertragsbestandteile wie etwa die Flatrate für Auslandsverbindungen mit einer Frist von 4 Wochen isoliert zu kündigen. Wie das Landgericht Hamburg im Wesentlichen ausführt, schließt der Verbraucher einen Komplettvertrag, bei dem eine Kündigung einzelner Leistungen und Änderung des Preisleistungsverhältnisses durch den Provider einer Änderungskündigung des gesamten Pakets gleichkomme, daher darf [...]

Von |2013-04-08T10:11:52+02:00April 8th, 2013|Vertragsrecht|0 Kommentare
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