Coaching-Anbieter unter Zugzwang – Laut BGH-Urteil ist ohne ZFU-Zulassung Geld für Mentoring-Programm zurückzuzahlen
Seit dem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) Grundsatz-Urteil vom 12. Juni 2025, Az. III ZR 109/24, haben sich die Auffassungen des OLG Celle, OLG Stuttgart und anderer Landgerichte zugunsten des Schutzes der Teilnehmer bestätigt: Auch Coaching-Verträge zwischen Unternehmern (B2B) können zulassungspflichtig nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) sein. Laut BGH ist eine weite Auslegung der Vorschriften geboten. Es kann laut BGH auch Fernunterricht mit einer dem Begriff innewohnenden Lernerfolgskontrolle des Lehrenden vorliegen, wenn es Bestandteil eines Mentoring- oder Coaching-Programms ist, im Chat oder in Videocalls oder ähnlichen Liveveranstaltungen die Möglichkeit besteht, dem "Coach" Fragen zum erlernten Stoff zu stellen. Dies gilt aber nur, [...]
