Abofalle

AG Minden: Automatische Verlängerung im Fliesstext nicht wirksamer Vertragsbestandteil

Das Amtsgericht Minden hat mit Urteil vom 19.12.2012 (22 C 463/12 - Verlängerungsklausel in AGB überraschend) entschieden, dass eine lediglich in den AGB und im Fliesstext eines Bestellformulars enthaltene Verlängerungsklausel, nach der der Vertrag sich automatisch verlängert, wenn er nicht vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird, unwirksam ist, weil diese Klausel überraschend ist (§ 305c BGB).

Von |2013-02-27T13:20:52+01:00Februar 27th, 2013|Blogroll|0 Kommentare

Bumerang gegen Abofalle: Neues Unterlassungsurteil des LG Frankfurt vom 10.12.2012

Update 14.12.2012: Streitwert wurde mit Beschluss vom 10.12.2012 auf 12.634,12 € festgesetzt und Tenor der Entscheidung unten präzisiert, nachdem nun die schriftliche Ausfertigung vorliegt. Gegen das Urteil hat der Prozessbevollmächtigte der IContent GmbH sofort nach Zustellung Berufung eingelegt - so wie bereits nach Erhalt der Abmahnung sofort widersprochen wurde. ---------------------------- 10.12.2012: Mir liegt das Urteil noch nicht schriftlich vor, aber gestern hat das Landgericht Frankfurt in einem ungewöhnlichen Streit eines Verbrauchers mit einer bekannten Abofalle ein interessantes Urteil verkündet. Den Verbraucher habe ich als Prozessbevollmächtigte vertreten und kann daher berichten: Das Gericht hat die Betreiberin der Webseite outlets.de gestern 10.12.2012 sinngemäß [...]

Von |2012-12-11T13:30:18+01:00Dezember 11th, 2012|Datenschutzrecht|8 Kommentare

AG Frankfurt: Streitwert Untersagung von e-mail Stalking durch Abofalle 12.000 €

Das Amtsgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 30.08.2012 - 32 C 3093/10 (41) - den vorläufigen Unterlassungsstreitwert der Widerklage eines Verbrauchers gegen einen Internetdienstleister, der als Abofalle mit der Seite outlets.de bekannt geworden ist, angehoben und an das Landgericht Frankfurt abgegeben. (update Das OLG Frankfurt hat später auf die Berufung der Klägerin in diesem Verfahren den Streitwert von 12.000 € wieder auf 3.000 € heruntergesetzt mit dem Hinweis, bei der Unterlassung der Zusendung von e-mails an einen Verbraucher sei dies der übliche Streitwert - siehe Urteil des OLG Frankfurt). Mit dem Unterlassungsantrag begehrte der beklagte Verbraucher widerklagend, der Klägerin (Betreiberin der [...]

Von |2012-09-14T13:51:50+02:00September 14th, 2012|Datenschutzrecht|2 Kommentare
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