Kosten

Ohne ausdrückliche Vereinbarung entstehen Ihnen keine Kosten. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richtet sich das Anwaltshonorar in zivilrechtlichen Angelegenheit nach Umfang, Verlauf der Angelegenheit und Streitwert. Wenn Sie den Streitwert bereits kennen, können Sie diesen Gebühren- und Prozesskostenrechner zur Orientierung verwenden. Bei hohen Streitwerten kann ich bei einem Prozessfinanzierer für Mandanten anfragen. Rufen Sie gerne an Impressum oder nehmen Kontakt auf:  Kontaktformular Online Anfrage | Unterlagen hochladen | Rückruf für Termin vereinbaren

Wenn anhand Ihrer Informationen eine Ersteinschätzung möglich ist, kann ich einen Kostenanschlag oder Festpreisvereinbarung anbieten. Bei der Beratung von Unternehmen in nicht abschätzbarem Umfang biete ich Gebührenvereinbarungen auf Basis eines Zeithonorars von 200 Euro/h an.

Hier können Sie die nötigen Formulare für meine Beauftragung herunterladen, auszudrucken, ausfüllen, unterzeichnen und mir mit den Unterlagen zusenden. Bitte beachten Sie, dass Sie dies vorher mit mir telefonisch absprechen sollten.

Wenn nicht anders vereinbart, richten sich die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren nach dem Streitwert, Umfang und Schwierigkeit Ihrer Angelegenheit (§§ 13, 14 RVG). Es gelten immer meine Allgemeinen Mandatsbedingungen.

Downloads

Weitere Formulare für Verbraucher:
Wenn Sie mich außerhalb meiner Kanzlei (z.B. Buchung online, per E-mail, Telefax oder per Post) in einer Angelegenheit mandatieren, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, haben Sie nach den Fernabsatzvorschriften ein Widerrufsrecht und benötige ich die beigefügte Bestätigung unterzeichnet, ohne die ich nicht tätig werde.  Die Widerrufsbelehrung, das Widerrufsformular und das Bestätigungsformular finden Sie hier: Widerrufsbelehrung und Formulare

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen kein Geld für mein Honorar, dann kommt unter Umständen Beratungshilfe (außergerichtlich) mit Beratungshilfeschein des Amtsgerichts Friedberg (Hessen) in Betracht, den Sie zum Erstberatungstermin im Original mit 15 Euro Selbstbeteiligung in bar mitbringen müssen. Termine nur nach Vereinbarung. Vor Gericht kommt in Zivilsachen (nicht im Strafrecht) ferner die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Parteien, die sich die Prozesskosten nicht leisten können, unter meiner Beiordnung in Betracht.

Informationen und Formulare zur Beantragung von Beratungshilfe und zur Prozesskostenhilfe finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: www.bmjv.de