BGH: Schriftformklausel für Kündigung bei Online-Dating-Platform unwirksam
Der Ausschluss der E-Mail-Kündigung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Online-Dating-Platform ist rechtswidrig und damit unwirksam - das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.07.2016 bestätigt. Eine Online-Plattform, die die Möglichkeit des Kunden, das Vertragsverhältnis per E-Mail zu beenden, ausschließt, handelt rechtswidrig (BGH, Urt. v. 14.07.2016 - Az.: III ZR 387/15). Die unwirksame Klausel im Streitfall lautete: "Die Kündigung der VIP- und/oder Premium-Mitgliedschaft bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (eigenhändige Unterschrift) und ist z.B. per Fax oder per Post an E. GmbH (Adresse siehe Impressum) zu richten; die elektronische Form ist ausgeschlossen." Da es bei Online geschlossene Verträgen, gerade auch für Privatleute, [...]