Darf der Internetaccessprovider bei einer Internetflatrate die dynamischen IP-Adressen speichern?
Internetzugangsprovider darf nicht vom Gericht dazu verpflichtet werden, Verbindungsdaten bei dynamischen IP-Adressen ihrer Internetkunden zu speichern, wenn dies weder zu Abrechnungszwecken noch für das Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen erforderlich ist. Das OLG Düsseldorf hat daher auf Antrag von Vodafone die Speicherungsanordnungen nach § 101 UrhG aufgehoben. Es stellen sich daher für Internetkunden von Telekom, 1& 1 und Unitymedia die Frage, warum diese die vorübergehende Speicherung zur Bekämpfung von Missbrauch oder Abwehr von Störungen für erforderlich halten. Offenbar ist es dies nicht.