#Internetauktionen #E-Bay-Recht Online-Auktionen sind bindend wie andere Kaufverträge auch
Auktionen können dem Verkäufer tolle Gewinne bringen, wenn mehrere Interessenten den Preis durch mehrfaches Überbieten hochgetrieben haben. Aber umgekehrt bieten Plattformen wie Ebay & Co genauso wie sonstige Auktionen die Möglichkeit, zu Schnäppchenpreisen begehrte Waren zu ergattern. Immer wieder versuchen aber Verkäufer sich um die Pflicht zur Erfüllung des Kaufvertrages zu drücken, wenn eine Auktion unerwartet schlecht gelaufen ist und ein Käufer die Ware zu einem Schnäppchenpreis ersteigert hat. Wie der BGH mit Urteil vom 12.11.2014 klargestellt hat, ist der Verkäufer aber normalerweise nicht berechtigt, den Vertrag einseitig aufzulösen, nur weil zwischen dem Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert ein krasses Mißverhältnis [...]