#Vertragsfallen #Versteckte Preiserhöung unwirksam (OLG Frankfurt Urteil vom 19.10.2017)
OLG Frankfurt erlässt Unterlassungsverfügung gegen WinSim (Drillisch Online AG) aus Maintal wegen versteckter Preiserhöhung mit E-Mail /SMS, die lediglich einen Hinweis auf „Neue Informationen in Ihrem WinSim-Online-Postfach“ enthielt. Anbieter versuchen teilweise mit unlauteren Mitteln Preiserhöhungen oder Vertragsverlängerungen gegenüber ihren Kunden durchzusetzen. So hat aktuelle das Oberlandesgericht Frankfurt einem Unterlassungsantrag gegen Winsim stattgegeben. Winsim –eine Marke der Drillisch Online GmbH im Verbund von Telefonica - hatte eine Preiserhöhung mit juristisch unlauteren Mitteln versucht durchzusetzen, indem sie per E-Mail und SMS lediglich auf „Neue Informationen in Ihrem Postfach“ hingewiesen hatten und aufgefordert diese im Online-Bereich abzurufen. Tatsächlich verbarg sich dahinter eine versteckte Preiserhöung [...]