#Filesharing #Schadenersatz Neue BGH-Urteile vom 11.6.2015
Nach einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs hat der I. Zivilsenat gestern in 3 Schadenersatzprozessen der führenden deutschen Tonträger die jeweiligen Urteile des OLG Köln gegen die Beklagten zur Zahlung von je 3.000 € Schadenersatz für jeweils über sog. Internettauschbörsen veröffentlichte Musikalben mit je 15 Musiktiteln zuzüglich der Anwaltskostenerstattung für die Abmahnungen aus 2008 bestätigt. Dabei entschied das höchste deutsche Zivilgericht, dass 200 € Schadenersatz je Musiktitel, also hier insgesamt 3.000 €, der Höhe nach nicht zu beanstanden seien. Da die vollständigen Urteilsgründe wahrscheinlich erst in einigen Wochen vorliegen werden, fehlt zwar noch die nähere Begründung und kann dies derzeit noch nicht näher [...]