Landgericht Köln: Unternehmenskritik in anwaltlicher Urteilsanmerkung ist zulässige Meinungsäußerung
Das Landgericht Köln gab mir mit Hinweisbeschluss vom 6.11.2024 Az. 28 O 207/24 in einer äußerungsrechtlichen Streitigkeit um einen kritischen Blogbeitrag recht: die namentliche Nennung war unter Abwägung der Umstände meine zulässige kritische Äußerung einer anderen Rechtsmeinung, die sich hören läßt. Ich hatte ausnahmsweise ein Unternehmen, dessen Vertragspraxis umstritten ist, namentlich im Blogbeitrag benannt und auf Grundlage eines Landgerichtsurteils kritisiert, da ich nach langjähriger Beratungspraxis für seriöse Coaching Anbieter zunehmend auch geschädigte Teilnehmer des gegnerischen Unternehmens als Mandanten hatte, die sich über das Unternehmen beschwerten. Hierbei hatte ich auch den maßgeblich betroffenen Coach, der unter falschem Namen auf verschiedenen Social [...]