LG Köln Az. 209 O 188/13 stellt klar: Abruf von Streaming ist keine Urheberrechtsverletzung
Nach der Aufregung und Verunsicherung bei vielen Tausend Internetnutzern wegen Abmahnungen der Kanzlei U+C im Auftrag der The Archive AG gegen Anschlussinhaber wegen Abrufs von Videostreams auf einem Porno-Portal namens redtube.com Anfang Dezember 2013, hat sich die Lage glücklicherweise wieder zwischen den Jahren ein wenig beruhigt. Die Gefahr weiterer Abmahnwellen scheint vorerst gebannt zu sein. Aufgrund von Beschwerden einiger Betroffener bei dem Landgericht Köln haben die Kammern, die anders als die 28. und die 14. Kammer, hier fälschlicherweise die Streamingsachen durchgewunken haben, mitgeteilt, dass sie diese Providerbeschlüsse für rechtswidrig erklären werden. Die Beschwerden haben damit offenbar geholfen und dazu geführt, dass [...]