Zulassungspflicht bei ZFU auch bei Business Coachings
Aufgrund eines BGH-Grundsatzurteils vom 12. Juni 2025 droht Coaching-Anbietern nun eine Vertriebsprüfung durch die ZFU nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz auch bei Business Coachings. Denn soweit sich die Behörde der Ansicht des höchsten Zivilgerichts anschließt, ist sie nicht nur für Verbraucherverträge im E-Learning Bereich zuständig, sondern ist das FernUSG auch bei Verträgen zwischen Unternehmern anwendbar. Lange war die Anwendbarkeit des FernUSG auch bei B2B-Verträgen zwischen den Gerichten umstritten und diese Frage hat der BGH nun zugunsten der Teilnehmer geklärt. Es gibt unterschiedliche Ansichten und beide Seiten haben ihre Argumente, sodaß diese Frage bei den verschiedenen Oberlandesgerichten und Landgerichten in Deutschland umstritten ist. [...]

