1. Einfach formuliert ist zwar erstrebenswert, aber oft nicht rechtlich wirksam

Es ist bei IT-Verträgen und Nutzungsbedingungen nicht so wie bei der Pop- und Schlagermusik – einfach und wohlklingend ist am Ende oft rechtlich nicht zulässig und daher am Ende nicht erfolgreich, denn es wird teuer, wenn Unternehmen mit rechtswidrigen Geschäftsbedingungen arbeiten. Nur weil ein großes Unternehmen sie nutzt, heisst das nicht, dass die Geschäftspraxis rechtskonform ist, denn sie können es sich leisten, durch alle Instanzen zu klagen und preisen den Vorteil für diese Zeit ein. Es ist aber für kleine und mittlere Unternehmen nötig sich zu wehren bzw. das Risiko von Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten existenzgefährdend, wenn man sich nicht gegen Rechtsverletzungen wehrt.

2. Die Mittel der Wahl

Die Mittel der Wahl für Unternehmen, gerade auch KMU, die sich ohne weitere Unterstützung aus der Branche usw. aufwendige Rechtsstreitigkeiten oft nicht leisten können (David-und Golliath-Effekt):
1. vorsorglich Verträge und Rechtstexte sowie Prozesse prüfen und rechtlich betreuen lassen, da Musterverträge nur im Normalfall richtig und oft auch nicht mehr aktuell sind.

2. sich rechtlich versichern mit Haftpflichtversicherung, Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen z.B. mit Gründung von juristischen Personen und Stiftungen, statt Personengesellschaften.

3. Dabei auch an Prozessfinanzierer denken – die mit anwaltlichem Gutachten zur den Klageaussichten aktiviert werden können

4. Einbindung von Nutzungsbedingungen und AGB sowie Datenschutzerklärungen und Datenschutzmanagement, die anwaltlich für das konkrete Geschäftsmodell geprüft sind

5. Prüfung auch der Verträge mit Partnern, wegen der Gefahr von nachträglichen Provisionen und Haftung

6. notfalls auch prüfen, ob nicht Verbände wie die Wettbewerbszentrale u.a. helfen kann, wenn eine Plattform oder Lieferant wettbewerbswidrig handelt, da man am Ende sonst immer alleine mit seinem Anwalt da steht und die großen Unternehmen das regelmäßig ausnutzen und durch alle Instanzen gehen

3. Zwei aktuelle Beispiele

– Amazon Prime hat rechtswidrige Geschäftsbedingungen („Mitgliedsgebühr“) mit einseitigen Preiserhöhungen lange Zeit durchgesetzt und bis zum BGH durchprozessiert – sodass dann der BGH entscheiden musste, was für alle guten Vertragsjuristen aufgrund ständiger Rechtsprechung zu einseitigen Preisänderungsklauseln völlig klar war: Diese Klauseln von Amazon waren intransparent und daher nach AGB-Recht unwirksam (so im Ergebnis der BGH im gestrigen Urteil vom 1. Oktober 2026 – III ZR 205/25 – „Änderung der Mitgliedsgebühr“).

– Für falsche oder irreführende, rufschädigende in Bezug auf ein Unternehmen erstellte KI-Übersichten einer Chatbot-Plattform, die der Anbieter selbst über seine KI generiert hat, ist der Plattformanbieter auch dann verantwortlich und haftet, wenn er weitere Links zu Webseiten anführt, die die KI ausgewertet hat. Jedenfalls gilt dies dann, wenn die in der KI-Übersicht erstellt Aussage sich auf den verlinkten Webseiten nicht findet. Man sollte also als in seinem Ruf geschädigter damit anwaltlich vorgehen. Ein Verlag hat das erfolgreich vor dem Landgericht München getan und konnte erfolgreich eine einstweilige Unterlassungsverfügung erwirken (LG München I Urt. v. 28.5.2026 – 26 O 869/26). Es ging um bestrittene und nicht belegte Behauptungen, der Verlag würde Kunden auch nach bereits erfolgter Zahlung weiterhin zur Zahlung auffordern oder bezahlte digitale Inhalte nicht freischalten oder sei telefonisch nicht erreichbar und würde schriftliche Anfragen ignorieren u.a.

Ich könnte noch viele andere Beispiele aus verschiedenen Branchen anführen, aber das wird hier dann zu lang…

Gerne berate und unterstütze ich Sie als IT-Fachanwältin dazu. Machen Sie am besten eine qualifizierte Anfrage per E-mail oder Kontaktformular zu Ihrem Problem und Ihrer Situation mit Dokumenten zum Fall oder rufen mich an.

#IT-Recht #KI-Recht #UWG-Recht #Haftung von Plattformen

4. Kontakt mit IT-Fachanwältin Hagendorff

Sind Sie auch in einem solchen Fall betroffen oder haben ähnliche Fragen und rechtliche Probleme. Nehmen Sie gerne für eine Anfrage  Kontakt auf.